Willkommen
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Was ist ein Hinweisgeberschutzsystem?
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Das Hinweisgeberschutzsystem bietet Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und weiteren Personen, die im beruflichen Kontakt zu uns stehen einen vertraulichen und geschützten Kommunikationskanal, um Hinweise auf Regelverstöße sowie mögliche Straftaten abzugeben. Das Hinweisgeberschutzsystem sichert Hinweisgebenden und weiteren Betroffenen einen Schutz vor Nachteilen und sorgt für eine sachgemäße Bearbeitung des Hinweises.
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Was wird gemeldet?
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Es können Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht im Zusammenhang mit dem täglichen Umgang mit den Klientinnen und Klienten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Patientinnen und Patienten und in der Verwaltung gemeldet werden.
Dies sind insbesondere: - Straftaten gegen das Vermögen oder Eigentum - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - Straftaten gegen verschiedene Schutzrechte (Urheberschutz, Dienstgeheimnisse, Datenschutz, Hinweisgeberschutz) - Verstöße gegen weitere gesetzliche Regelungen und Vorschriften
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So funktioniert unser Hinweisgeberschutzsystem
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| Hinweis abgeben |
| Über die Registerkarte „Hinweis abgeben“ können Sie Ihre Meldung, möglichst in Einzelheiten genau, eingeben. Nach der Meldung erhalten Sie einen Vorgangsschlüssel bestehend aus Vorgangsnummer und PIN. Mit diesen Angaben können Sie sich erneut im Portal anmelden und über die weitere Bearbeitung Ihres Hinweises informieren (siehe auch Meldestatus). Dieser Weg ist möglich, ohne dass Sie Ihre Identität preisgeben. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten nennen, können wir Sie bei Rückfragen vertraulich kontaktieren
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| Meldungsstatus |
| Mit Ihrer Vorgangsnummer können Sie in der Registerkarte "Meldungsstatus" jederzeit den Verlauf der Bearbeitung Ihrer Meldung verfolgen und unter Angabe Ihrer PIN auch evtl. anonyme Rückfragen beantworten oder Ihre eigene Meldung auch nach Abgabe noch kommentieren oder ergänzen. |
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| Eingangsbestätigung |
| Innerhalb von 7 Tagen bekommen Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Meldung. |
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| Kommunikation |
| Sie können uns Ihre Hinweise über verschiedene Kommunikationswege geben. Das hier bereitgestellte digitale Hinweisgeberportal ist
nur ein möglicher Meldeweg. Alternativ können Hinweise auch telefonisch, per E-Mail, per Fax oder postalisch gegeben werden. Wir bieten Ihnen
gerne auch das vertrauliche persönliche Gespräch an. Zur telefonischen Kontaktaufnahme dienen die Telefonnummern +49 521 144 3635 und +49 151 40702717. Über
diese Telefonnummern kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden. Per E-Mail erreichen Sie uns unter der Adresse hinweis@bethel.de. Per Fax erreichen Sie uns
unter +49 521 144 3290, postalisch unter der Adresse: Hinweisgeberschutzsystem, Königsweg 1, 33617 Bielefeld.
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| Abschluss und finale Rückmeldung |
| Wir werden Ihren Hinweis vertraulich bearbeiten. Wir informieren Sie spätestens nach 3 Monaten über den Fortgang der Bearbeitung. |
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Kontakt
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Administration Meldestelle
Tel.: 0521 144 3635
E-Mail: hinweis@bethel.de
Fax: 0521 144 3290
Postanschrift: Hinweisgeberschutzsystem, Königsweg 1, 33617 Bielefeld
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Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
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