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Was ist eine Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Die v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel übernehmen innerhalb ihrer Stiftungsbereiche für die Leistungserbringung innerhalb ihrer Lieferkette eine bewusste Verantwortung für die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Zu unserem Ordnungsmäßigkeitsmanagement gehört auch ein Beschwerdeverfahren nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Als Patienten, Klienten, Gäste, Bewohner, Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner oder Dritte können Sie Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bzw. Pflichtverletzungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel im Beschwerdeverfahren abgeben. Die Risiken beinhalten im Wesentlichen Verstöße gegen Verhaltensregeln und Vorschriften sowie Straftaten in unserer Leistungserbringung und/oder in unserer Lieferkette. Dies umfasst auch die unmittelbar und mittelbar bezogenen Lieferungen und Leistungen von Zulieferern und Dienstleistern.

Ihre Hinweise können Sie vollständig anonymisiert oder unter Angabe Ihres Namens melden.
Was wird gemeldet?
Gemeldet werden Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht im Zusammenhang mit unserer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltbelangen.

Beispiele für potenzielle menschenrechtliche oder umweltbezogene Missstände entlang der Lieferkette sind insbesondere:

  • Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
  • Handlungen oder Unterlassungen, die gegen unsere ethischen Werte oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung und des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Missachtung der Vorschriften zum Umweltschutz
  • Missachtung von persönlichem Eigentum und Verletzung von Landrechten
  • Missachtung des Datenschutzes
  • Verbot von Diebstahl/Unterschlagung/Untreue von Unternehmenseigentum oder -geldern zum persönlichen Vorteil einer Person oder einer anderen Organisation oder die unzulässige Verwendung von Unternehmensgeldern
  • Verbot der Korruption
  • Verbot des Betrugs, Bilanzbetrugs und des Finanzbetrugs/der Geldwäsche
So funktioniert unser Lieferkettensorgfaltspflichten-System
Hinweis abgeben Über die Registerkarte „Hinweis abgeben“ können Sie Ihre Meldung, möglichst in Einzelheiten genau, erfassen. Nach der Meldung erhalten Sie einen Vorgangsschlüssel bestehend aus Vorgangsnummer und PIN. Merken Sie sich diese, denn darüber erhalten Sie Transparenz zur weiteren Bearbeitung und können mit der Meldestelle kommunizieren, ohne Ihre Identitiät preisgeben zu müssen. Falls Sie möchten, können Sie uns auch Kontaktdaten nennen, damit wir Sie bei Rückfragen einfacher kontaktieren können.
Meldungsstatus Mit Ihrer Vorgangsnummer können Sie in der Registerkarte "Meldungsstatus" jederzeit den Verlauf der Bearbeitung Ihrer Meldung verfolgen und unter Angabe Ihrer PIN auch evtl. anonyme Rückfragen beantworten oder Ihre eigene Meldung auch nach Abgabe noch kommentieren oder ergänzen.
Eingangsbestätigung Innerhalb von 7 Tagen können Sie dort die Eingangsbestätigung für Ihre Meldung herunterladen.
Kommunikation Sie können uns Ihre Hinweise über das hier bereitgestellte digitale Beschwerdeportal zuleiten. Die Anonymität Ihrer Hinweise wird durch das digitale Beschwerdeportal sichergestellt.
Abschluss und finale Rückmeldung Nach spätestens 3 Monaten ist Ihre Meldung vollständig bearbeitet und Sie können dort die letztliche Rückmeldung über die final getroffenen Maßnahmen einsehen. Auch diese Informationen können Sie als Datei herunterladen
Kontakt
Administration Beschwerdestelle
Tel.: 0521 144 3635
E-Mail: hinweis@bethel.de
 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!